Shop: Willecke Hebe- und Fördergeräte GmbH
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Mitglied seit:
24.11.2015
letzte Aktivität:
15.08.2023

Impressum

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Firmenanschrift

Willecke Hebe- und Fördergeräte GmbH
An der Becke 7
(Gewerbegebiet Ludwigstal I)
45527 Hattingen
Deutschland

Telefon +49 2324 39112-0
Telefax +49 2324 39112-22
E-Mail info@willecke.de
Internet www.willecke.de
Geschäftsführer Jens Willecke
Handelsregister HRB 15453, Amtsgericht Essen
USt.-IdNr.: DE 226 447 643

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Für den gesamten Geschäftsverkehr mit unserer Firma, insbesondere Lieferungen, Leistungen und unsere Angebote gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals in jedem Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen, wenn wir spätestens bei Auftragsbestätigung auf die Geltung der AGB hingewiesen hatten.
2. Unser Angebot gilt ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbständig beruflich Tätige.
3. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann für uns bindend, wenn diese Abweichungen von uns ausdrücklich bestätigt werden. Aus diesem Grund sind alle Vereinbarungen, die zwischen uns und unserem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, schriftlich niederzulegen. Mitarbeiter unseres Außendienstes sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die von diesen AGB und dem schriftlichen Vertragstext (Auftragsbestätigung) abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und verstehen sich ab Geschäftssitz Hattingen. Bestellungen des Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen Annahme durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, welche für den Vertragsinhalt bindend ist. Ergänzungen und Änderungen sowie Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Mitarbeiter des Außendienstes sind hierzu nicht befugt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Muster oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich so vereinbart wird und hierauf in der Auftragsbestätigung gesondert Bezug genommen wird. An Zeichnungen, Abbildungen, Unterlagen und sonstigen Dokumenten behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Für Auskünfte, Empfehlungen oder Ratschläge – insbesondere unserer Außendienstmitarbeiter - übernehmen wir keine Gewähr, da es ausschließlich Aufgabe des Kunden ist, die von ihm gewünschten Produkte nach ihrer Ausführungsart zu benennen.
2. Für den Fall einer Bestellung des Kunden über Internet erhält dieser eine Bestätigungsmail, durch die lediglich die Bestellung bestätigt wird. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme eines Angebotes des Kunden dar. Der Vertrag kommt vielmehr ist unter den Voraussetzungen des § 2 Ziffer 1. dieser AGB zu Stande.

§ 3 Preise und Zahlung
1. Die vereinbarten Preise gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Hattingen zuzüglich der Kosten für die Verpackung und den Transport.
2. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.
3. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung auf Rechnung prüfen und bewerten wir Ihre Datenangaben. Bei berechtigtem Anlass pflegen wir einen Datenaustausch mit verschiedenen Wirtschaftsinformationsdiensten (wie Bürgel oder Schufa). Wir behalten uns das Recht vor, die Zahlungsweise "Rechnung" für bestimmte Bestellungen nicht zu akzeptieren und Sie stattdessen auf unsere weiteren Zahlungsarten zu verweisen. Sind auf die Hauptschuld bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4. Wechsel und Schecks werden zur Tilgung der Schuld nur erfüllungshalber entgegengenommen und lassen die Verbindlichkeit aus der Hauptforderung bis zur endgültigen Tilgung unberührt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir ohne Einschränkung über den Betrag verfügen können. Im Falle der Hingabe von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Eine Pflicht zur Entgegennahme von Schecks und Wechseln durch uns besteht nicht.
5. Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wie z.B. Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder Einstellung der Zahlungen, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zunächst bis zur vollständigen Zahlung der Restschuld zurückzuhalten und die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde wegen Gegenansprüchen nur aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 4 Ausführung der Lieferung, Liefer- und Leistungszeit
1. Bei von uns auf der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferterminen oder –fristen, handelt es sich um unverbindliche Angaben. Sollen solche Termine verbindlich vereinbart werden, bedarf die Terminierung der gesonderten Gegenzeichnung durch unser Haus. Mündliche Zusagen von Außendienstmitarbeitern sind nicht ausreichend und nicht bindend.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie z.B. bei Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten- , haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten und stellen uns von jeglicher Haftung aus Verzugsgesichtspunkten frei. Derartige Umstände berechtigen uns, die geschuldete Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die o.g. Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns berufen, wenn wir den Kunden alsbald benachrichtigen.
4. Soweit wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns mit der Leistung in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des Verzugsschadens in Höhe von ½ % des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf von uns zu vertretender grober Fahrlässigkeit. Uns bleibt der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens beim Kunden offen. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
5. Wir haben das Recht zu Teillieferungen und Teilleistungen; diese können getrennt berechnet werden. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Die Regelung in § 5 bleibt hiervon unberührt
6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder wird der Versand der Ware auf seinen Wunsch verzögert oder zurückgestellt, so hat der Kunde beginnend einen Monat nach Eintritt des Annahmeverzuges bzw. Mitteilung seines Wunsches die uns durch die Lagerung anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Wir können uns zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Als Lagerkosten sind von dem Kunden pauschal 50,00 € / Tag zu zahlen, wobei es uns nachgelassen bleibt höhere Lagerkosten nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Kunden bliebt es vorbehalten, nachzuweisen, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
8. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware an die Transportperson übergeben oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, ist die Frist mit Zugang der Meldung über die Versandbereitschaft beim Kunden eingehalten.

§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir die Versendungskosten, den Anfuhr und/oder Aufstellung der Ware übernommen haben. Auf Wunsch des Kunden, wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung
1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Wir übernehmen bei Neuwaren eine Gewährleistung von einem Jahr. Bei Gebrauchtwaren oder Ausstellungsstücken ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Die vorstehenden Fristen gelten nicht nur für Kauf- sondern auch Werklieferungsverträge. Sollte mit dem Kunden ausnahmsweise ein reiner Werkvertrags zustande kommen, wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr begrenzt.
2. Unsere Muster, Prospekte und anderes Werbematerial geben nur Annäherungswerte wieder. Bei Abweichungen hiervon besteht unsererseits keine Verpflichtung zum Schadensersatz oder zur Minderung des vereinbarten Preises. Gesetzliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Änderungen in Ausführung, Material, Gestaltung und Farbe können technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
3. Werden Pflege- und Betriebsanweisungen, die unsererseits zu unseren Produkten gegeben wurden, nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende, substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Gleiches gilt auch, wenn der Baugrund, auf welchem die Maschinen aufgestellt werden, ungeeignet ist.
4. Ist der Kunde Unternehmer, so sind uns Mängel der gelieferten Ware bzw. bei Werkverträgen Mängel des Werkes unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Lieferung - bei Werkverträgen nach Abnahme - schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Nutzung der Ware ist dann unverzüglich einzustellen um uns eine Mängelbegutachtung zu ermöglichen. Verarbeitet oder nutzt unser Kunde unsere Ware bzw. das Werk entgegen dieser Vereinbarung weiter, so gilt unser Produkt bzw. unsere Leistung als mangelfrei abgenommen.
5. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass unsere Produkte bzw. unsere Leistung nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir nach unserer Wahl, dass entweder:
a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließenden
Rücksendung an uns geschickt wird oder
b) der Kunde das schadhafte Teil bereithält und von uns ein Techniker geschickt wird, um eine Reparatur vorzunehmen.
Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort, der nicht Erfüllungsort ist, vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen bzw. tatsächlichen Kosten zu bezahlen sind. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem Kunden erst nach erfolgloser zweiter Nachbesserung oder Neulieferung möglich. Bei dem Rücktritt ist § 323 V BGB zu beachten.
6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist wiederholt fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7. Eine Haftung für „normale Abnutzung“ ist ausgeschlossen.
8. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner (Kunden) zu und sind nicht abtretbar.
9. Die vorstehende Gewährleistungsvereinbarung ist zwischen den Parteien abschließend und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher anderen Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Derartige Zusicherungen bedürfen der Schriftform und der Gegenzeichnung durch unser Haus. Bei gesetzlichen Änderungen der Gewährleistungsfrist gegenüber den Bestimmungen in diesen AGB gilt die entsprechende neue gesetzliche Regelung. Eine darüber hinaus gehende Garantie gibt unser Haus nicht ab.

§ 7 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko gerade solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Versand
1 Frachtkosten werden durch den von uns als Vertreter des Kunden beauftragten Spediteur gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde bevollmächtigt uns schon jetzt, in seinem Namen entsprechende Aufträge an Spediteure zu erteilen, wobei wir uns verpflichten, im Interesse des Kunden geeignete und preisgünstige Spediteure auszuwählen.
2. Das Abladen der Lieferung ist grundsätzlich Aufgabe des Kunden. Soweit unser Personal oder die von uns beauftragten Spediteure dabei behilflich sind, handeln diese ausdrücklich im Auftrag des Kunden und als dessen Verrichtungsgehilfen, nicht jedoch in unserem Auftrag. Für dabei möglicherweise entstehende Schäden treten wir nicht ein. Der Kunde stellt uns in diesem Falle von möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen gegen den Kunden (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die nachfolgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit der Wert die Forderung nachhaltig und mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne eine Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
3. Unseren Kunden ist es grundsätzlich untersagt, unser Eigentum vor vollständiger Zahlung in ein Gebäude einzufügen, so dass es wesentlicher Bestandteil des Gebäudes wird. Handelt der Kunde entgegen dieser Vereinbarung, so hat er uns einen daraus möglicherweise entstehenden Schaden bzw. Forderungsausfall zu erstatten, was insbesondere bei einer Insolvenz des Endabnehmers gilt.
4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Waren wird der Kunde vor vollständiger Zahlung nicht vornehmen. Die aus einem möglichen Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich unserer Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab, bis unsere Hauptforderung aus der Lieferung beglichen ist. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
5. Bei Veräußerungen unserer Ware vor Begleichung unserer hierauf bezogenen Rechnungen hat der Kunde das Eigentum an der Ware vorzubehalten und auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassene Ware – sei sie im Originalzustand oder umgearbeitet – gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Einbruchs- und Wassergefahren, angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln bis unsere hierauf bezogenen Rechnungen vollständig gezahlt sind. Darüber hinaus verpflichtet er sich, uns bis zur vollständigen Bezahlung der Ware jederzeit Auskunft über den Verbleib der Ware und über die aus einer Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen.
7. Bei Zugriffen Dritter auf unser Eigentum wie z.B. Pfändungsmaßnahmen wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte gegenüber Dritten durchsetzen können. Die Kosten der Benachrichtigung trägt der Kunde. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, unser Eigentum zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Etwaige Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte tritt dieser bereits jetzt an uns ab. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 10 Rücktritt und Schadensersatz
1. Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn begründete Zweifel daran entstehen, ob der Kunde den Vertrag ordnungsgemäß erfüllen wird, insbesondere im Falle eines entsprechenden Negativzeugnisses eines Kreditversicherers. Dies gilt auch bei schuldhaft unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden über Tatsachen, die seine Kreditwürdigkeit betreffen, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen, bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und im Falle der Konkurseröffnung, des –antrags oder der Abweisung mangels Masse.
2. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht oder nimmt er die ihm angebotene Ware nicht an, so können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen, wenn wir dem Kunden zuvor schriftlich eine angemessene Frist zur Zahlung des Kaufpreises bzw. zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde dieser Aufforderung innerhalb der Frist nicht nachgekommen ist oder aber die Leistung bzw. Annahme ausdrücklich verweigert hat.
3. Verlangen wir im Hinblick hierauf Schadensersatz statt der Leistung, so hat der Kunde als Schaden an uns 25 % des Kaufpreises, ohne Abzüge zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe dieser Pauschale eingetreten ist. Uns bliebt es vorbehalten, einen höheren Schaden als die Pauschale gelten zu machen Von der Pauschale nicht umfaßt sind etwaige Rechtsverfolgungskosten, die der Kunde separat zu erstatten hat.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unseres Unternehmens in Hattingen Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen.

§ 12 Schlußbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen gewollt haben würden, wenn sie den jeweiligen Punkt bedacht hätten. Im Zweifelsfall gilt die entsprechende gesetzliche Regelung.
2. Der Kunde erhält Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten soweit dies für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist gespeichert werden.

April 2014