Shop: CARS & RAILS Lagertechnik und Consulting GmbH
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Mitglied seit:
23.06.2014
letzte Aktivität:
16.09.2016

Impressum

CARS & RAILS Lagertechnik und Consulting GmbH

Hauptsitz Nordhorn
   
Südstr. 7
48531 Nordhorn
 
   
Telefon: +49 (0) 5921 / 72813-0    
Telefax: +49 (0) 5921 / 72813-111    
   
E-Mail info@carsandrails.com    
Internet www.carsandrails.com    

Geschäftsführerin: M. Janiak
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück
Registernummer: HRB 205447
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE268594241
Gerichtsstand: Berlin

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen dem Rechtsverhältnis zwischen der Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH und ihren Kunden zugrunde. Sie sind Vertragsinhalt, soweit sie nicht durch hiervon abweichende individuelle Vereinbarungen in individuellen Verträgen abgedungen worden sind. Zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Gerichtstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist der jeweilige Sitz der Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/ des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annehmen.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

Vertragsschluss:
Verträge kommen grundsätzlich erst mit schriftlicher Vertragsbestätigung durch die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH zustande. Vorausgehende Angebote sind, auch wenn sie schriftlich erfolgt sind, nicht bindend, sondern als Offerte zum Abschluss eines Vertrages zu den in dem Angebot genannten Bedingungen anzusehen. Erhält die Vertragsbestätigung durch die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH Abweichungen von dem ursprünglichen Angebot, kommt der Vertrag mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenden Inhalt dann zustande, wenn der
Vertragspartner nicht binnen 3 Tagen nach Zugang der Vertragsbestätigung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Rücktritts werden 25% des Vertragswertes als Reservierungsgebühr fällig. Als zugegangen gelten schriftliche Mitteilungen der Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH, wenn sich der Tag des Zugangs nicht mehr feststellen lässt, bei Postsendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland am 2. dem Datum des Poststempels folgenden Tag, bei Postverkehr in das europäische Ausland am 3. Tag bei Postverkehr in das außereuropäische Ausland am 4. Tag. Der
Nachweis späteren Zugangs bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.

Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist bei allen Versendungsgeschäften der jeweilige Sitz der Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH. Mit Versand der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. Zeigt die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH ihre Versandbereitschaft an und verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, ist die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden Zwischenzulagern, gegen die üblichen Gefahren zu versichern oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu interlegen.
Versandkosten einschließlich Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Liefert die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH aufgrund eines Werklieferungsvertrages Materialien und Teile an den Auftragsort, hat der Kunde die erforderlichen Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass die angelieferten Teile weder
beschädigt werden noch untergehen. Trifft der Kunde nicht die erforderlichen Vorkehrungen, ist die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Bei angelieferten Werken oder Teilen hiervon geht die Gefahr spätestens mit ihrer Inbetriebnahme durch den Kunden auf diesen über. Der Gefahrübergang findet unabhängig davon statt, ob vorher eine förmliche Abnahme erfolgt ist, auch wenn eine solche Abnahme in dem Individualvertrag vereinbart war. Letzteres allerdings nur, wenn die Abnahme aus Gründen nicht erfolgt ist, die die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH nicht zu vertreten hat.

Preise:
An die vereinbarten Preise sind die Vertragspartner dann gebunden, wenn die zu bezahlende Gegenleistung innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgt. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH berechtigt, mittlerweile eingetretene Preis- und Kostenerhöhungen an den
Kunden weiterzugeben.

Zahlung:
Sämtliche Zahlungen sind kosten- und spesenfrei an die von der Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH vorgegebenen Bankverbindungen zu leisten. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn Skontierung ausdrücklich vereinbart worden ist und der Kunde seine Zahlungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen leistet.

Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Geldeingang an der Zahlstelle. Bei Wechsel- oder Scheckzahlungen tritt Erfüllung erst mit endgültiger Gutschrift ein. Mangels anders lautender Vereinbarung ist folgende Zahlungsweise vereinbart:

Bei Kaufverträgen:
1/3 Anzahlung nach Vertragsbestätigung
1/3 Teilzahlung nach Mitteilung der Versandbereitschaft
1/3 sofort nach Lieferung

Bei Werk- und Werklieferungsverträgen:
1/3 bei Auftragsbestätigung
1/3 nach Anlieferung des Materials an den Auftragsort
1/3 sofort nach der Fertigstellungsanzeige

Teil- und Abschlagszahlungen sind jeweils zuzüglich
Mehrwertsteuer zu entrichten.

Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH. Mit Erteilung des Erstauftrages gilt auch für alle Folgeaufträge der verlängerte Eigentumsvorbehalt
ausnahmslos als vereinbart, das heißt, die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH hat gegebenenfalls Anspruch auf abgesonderte Befriedigung. Bei laufenden Geschäftsverbindungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die jeweilige Saldoforderung. Verfügt der Kunde über im Vorbehaltseigentum stehende Sachen, tritt der Kunde bereits jetzt seine aus der Verfügung entstandenen Forderungen an die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH ab. Eine Genehmigung der Verfügung ist in dieser Abtretung nicht enthalten.

Lieferung:
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Lager. Bei angezeigter Lieferbereitschaft steht die Ware zu den üblichen Geschäftszeiten zur Abholung zur Verfügung. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden werkseitig versandt, bleibt dem Werk die Versandart vorbehalten. Ausfuhrerklärungen und Zollformalitäten werden prinzipiell nicht durchgeführt. Verzug tritt außer bei Fixterminen erst nach schriftlicher Mahnung durch den Kunden ein. Die Haftung für Verzugsschaden beschränkt sich auf 0,5 % der Vertragssumme pro Woche Verzug, insgesamt auf
höchstens 5 % der Vertragssumme.

Statik:
Statische Berechnungen sind extra zu beauftragen und nicht Gegenstand unseres Handels, sofern diese nicht explizit in der Vertragsbestätigung aufgeführt wurden.

Rücktritt bei Verzug:
Die Ausübung eines Rücktrittrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH sich im Verzug befindet und nicht innerhalb der ihr zustehenden Nachfrist von 20 Tagen gerechnet ab Verzug nicht geleistet hat. Der
Schadenersatzanspruch des Kunden beschränkt im Falle seines Rücktrittes auf Ersatz der Mehrkosten, die mit Erledigung des Auftrages durch Dritte entstehen. Der Ersatz von Folgeschäden, Gewinnausfälle etc. wird ausgeschlossen.

Haftung und Gewährleistung:
Für gelieferte Neuteile und montierte Neuanlagen leistet die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH 6 Monate gerechnet ab Gefahrübergang Gewähr. Die Gewährleistung für Gebraucht- und Verschleißteile sowie die Montage von
Gebrauchtanlangen ist ausgeschlossen. Die Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH haftet für mangelfreie Lieferung, nicht jedoch dafür, dass die von ihr gelieferten Anlagen oder Teile bestimmte, nicht einzelvertraglich vereinbarte Funktionen bieten. Mängel sind jeweils unverzüglich per eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Die Mängelbeseitigung bleibt ausschließlich der Firma Cars & Rails Lagertechnik und Consulting GmbH vorbehalten. Mängelbeseitigung durch Dritte führt zum Verlust des
Gewährleistungsanspruches.

Jegliche Art von Verantwortung für logistische Prozessabläufe sowie Mengenangaben und Ladungskapazitäten zu Fördertechnik und Regalen sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages.

Teilnichtigkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung jetzt oder später rechtsunwirksam sein oder werden, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.